Normen.

Allgemeine Anforderungen an Schutzkleidung

Mit Einhaltung der Norm EN ISO 13688 garantieren wir allgemeine Leistungsanforderungen an die Ergonomie, die Unschädlichkeit, die Grössenbezeichnung, die Alterung, die Verträglichkeit und die Kennzeichnung von Schutzkleidung.

EN ISO 20471

Warnkleidung

Norm/Klasse

Die Schutzkleidung erfüllt die grundlegenden Anforderungen der EG-Richtlinie für persönliche Schutzausrüstungen 89/686/EWG und entspricht den Forderungen der europäischen Norm EN ISO 20471:2013.

Mindestmass-Anforderungen an den Materialbereich in m²

Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3
Fluoreszierendes Material 0,14 0,50 0,80
Reflektierendes Material 0,10 0,13 0,20

Bei allen Klassenangaben ist 1 die niedrigste, 3 die höchste Klasse. Die genaue Leistungsstufe entnehmen Sie bitte der Etikette in Ihrem Bekleidungsstück.

Gebrauchsanleitung

Um die höchste Sichtbarkeit zu gewährleisten, müssen immer Bundhose/Latzhose und Oberteil (Jacke, Warngilet etc.) kombiniert oder ein Kombi getragen werden. Tragen Sie die Bekleidung geschlossen. Wählen Sie die Bekleidungsteile so, dass sie der Funktion oder dem Anwendungsbereich entsprechen. Nichts über dem Bekleidungsstück tragen, was das farbige, fluoreszierende oder das reflektierende Material verdecken könnte.

Schutzwirkung

Die Warnbekleidung kann die übrigen Sicherheitsmassnahmen und die persönliche Vorsicht und Aufmerksamkeit nicht ersetzen. Achten Sie darauf, dass das reflektierende Material nicht verschmutzt ist. Bei nachträglichem Bedrucken oder Besticken der Bekleidung kann die ursprüngliche hochsichtbare Wirkung eventuell nicht mehr gewährleistet werden. Bei Längenänderungen kann die Erfüllung der Norm nicht mehr gewährleistet werden.

EN 343

Schutz gegen Regen

Norm/Klasse

Die Schutzkleidung erfüllt die grundlegenden Anforderungen der EG-Richtlinie für persönliche Schutzausrüstung 89/686/EWG und entspricht den Forderungen der europäischen Normen EN 343:2003+A1:2007/AC. Diese Normen ermöglichen die Bewertung hinsichtlich der Schutzleistung von Schutzkleidung, die für den Schutz gegen Regen, Feuchtigkeit und Schnee geschaffen wurde.

Beständigkeit gegen das Eindringen von Wasser

Die Wasserdichtheit bezieht sich auf den Durchtritt von Wasser von aussen durch die Schutzkleidungsmaterialien (z.B. durch Regen, Nebel, Schnee) und wird in 3 Klassen unterteilt, je nachdem wie beständig die Bekleidung gegen Wasserdruck ist. Klasse 3 bietet die höchste Beständigkeit.

Wasserdampfdurchgangswiderstand

Die Ermittlung der Atmungsaktivität erfolgt über die Messung des Wasserdampfdurchgangswiderstands, der als Ret bezeichnet wird. Je kleiner der Ret-Wert, desto höher ist die Wasserdampfdurchlässigkeit (Atmungsaktivität) des Materials.

Tragezeitempfehlung

Die Wasserdampfdurchlässigkeit des Materials ist von grosser Bedeutung für die physiologischen Trageeigenschaften der Bekleidung. Die Norm bezeichnet empfohlene maximale Tragezeiten für einzelne Leistungsklassen. Dabei werden verschiedene Umgebungstemperaturen bei einer konstanten körperlichen Anstrengung des Trägers angenommen. Zu beachten ist, dass eine veränderte körperliche Anstrengung des Trägers die empfohlenen Tragezeiten der jeweiligen Leistungsklasse beeinflusst.

EN ISO 11611

Schutz bei Schweissen und verwandten Verfahren

Norm/Klasse

Die Schutzkleidung erfüllt die grundlegenden Anforderungen der EG-Richtlinie für persönliche Schutzausrüstung 89/686/EWG und entspricht den Forderungen der europäischen Norm EN 11611:2015 Schutzkleidung für Schweissen und verwandte Verfahren in Verbindung mit EN ISO 13688: Schutzkleidung – allgemeine Anforderungen.

Die ISO 11611 unterscheidet zwei Klassifizierungen. Klasse 1 wird vergeben für Schutz gegen weniger riskante Schweissarbeiten und Situationen mit wenigen Spritzern und geringer Strahlungshitze. Klasse 2 wird für Schutz gegen riskante Schweissarbeiten und Situationen mit vielen Schweissspritzern und hoher Strahlungshitze vergeben.

Schutzwirkung

Schweisserschutzkleidung gemäss EN ISO 11611:2015 brennt nicht weiter, wenn sie unbeabsichtigt und kurzzeitig mit einer Flamme in Berührung kommt. Die durch diese Kleidung abgedeckte Haut des Trägers wird gegen kleine Metallspritzer beim Schweissen und bei ähnlichen Verfahren mit vergleichbaren Gefährdungen (z.B. Brennschneiden) geschützt, aber nicht gegen grössere Mengen flüssigen Metalls bei Giessereiarbeitern. Sie schützt auch gegen Ultraviolettstrahlen. Schutz gegen elektrische Körperdurchströmung beim Lichtbogenschweissen besteht nicht. Deshalb sind geeignete isolierende Zwischenlagen zu verwenden, um den Kontakt des Schweissers mit elektrisch leitfähigen Teilen der Ausrüstung zu verhindern. Das Kleidungsstück schützt nur gegen kurzen unbeabsichtigten Kontakt mit spannungsgeladenen Teilen. Zusätzliche Schutzanforderungen sind für spezielle Einsatzzwecke notwendig (z.B. Überziehärmel, Schürzen, Gamaschen u.Ä.).


Die volle Schutzwirkung ist nur bei kompletter Körperbedeckung gegeben. Durch den Anwender ist die Schutzkleidung vor dem Benutzen auf Schäden, welche die Schutzfunktion beeinträchtigen könnten, z.B. Löcher, Risse, defekte Nähte und Schliesselemente, zu prüfen. Beim Auftreten nicht behebbarer Schäden ist die Kleidung auszutauschen. Die Schutzkleidung muss geschlossen getragen werden.


Die Bekleidung sollte regelmässig (nach Herstellerangaben) gereinigt und überprüft werden. Verschmutzte Kleidung kann zu einer Reduzierung der Schutzwirkung führen. Besondere Sorgfalt ist beim Schweissen in engen Räumen erforderlich (Gefahr der Anreicherung der Luft mit Sauerstoff), da ein erhöhter Sauerstoffgehalt der Luft den Schutz der Schweisserschutzkleidung gegen Entflammen verringert. Der Schutz gegen Flammen wird herabgesetzt, wenn die Bekleidung mit brennbaren Stoffen verunreinigt wird. Nässe und Feuchtigkeit (Schweiss) kann die isolierende Wirkung vermindern. Sonnenbrand-ähnliche Verbrennungen weisen darauf hin, dass die Bekleidung von UVB-Strahlen durchdrungen wird. Die Bekleidung muss ersetzt werden oder durch eine zusätzliche, widerstandsfähige Schutzschicht ergänzt werden.


Eigenmächtige Veränderungen an der Schutzkleidung sind aus Sicherheitsgründen nicht gestattet, Reparaturen dürfen nur nach den Vorgaben des Herstellers durchgeführt werden.

EN ISO 11612

Schutz gegen Hitze und Flammen

Norm/Klasse

Die Schutzkleidung erfüllt die grundlegenden Anforderungen der EG-Richtlinie für persönliche Schutzausrüstung 89/686/EWG und entspricht den Forderungen der europäischen Norm EN 11612:2015 Schutzkleidung für hitzeexponierte Arbeitende in Verbindung mit EN ISO 13688 Schutzkleidung – allgemeine Anforderungen.

Die Norm enthält einige Tests im Hinblick auf das Gewebe. Die Ergebnisse dieser Tests werden durch die Buchstaben A, B, C, D, E und F wiedergegeben. Wenn kein Buchstabe oder die Klasse «0» angegeben ist, wurde der niedrigste Wert nicht erreicht oder es wurde kein Test durchgeführt; die Kleidung bietet dann keinen Schutz gegen diese Expositionsart.

A: Begrenzte Flammenausbreitung gemäss ISO 15025
A1: Oberflächenentzündung
A2: Kantenbeflammung
B1–B3: Schutz vor konvektiver Hitzeleitung und offenem Feuer
C1–C4: Schutz vor Strahlungswärme
D1–D3: Schutz vor Aluminiumspritzern
E1–E3: Schutz vor Eisenspritzern
F1–F3: Schutz vor Kontaktwärme

Schutzwirkung

Die volle Schutzwirkung ist nur bei kompletter Körperbedeckung gegeben. Durch den Anwender ist die Schutzkleidung vor dem Benutzen auf Schäden, welche die Schutzfunktion beeinträchtigen könnten, z.B. Löcher, Risse, defekte Nähte und Schliesselemente, zu prüfen. Beim Auftreten nicht behebbarer Schäden ist die Kleidung auszutauschen. Die Schutzkleidung nicht direkt auf der Haut und keine hitzeempfindliche Unterkleidung tragen. In hitzeexponierten Gefahrenbereichen muss die Jacke mit einer Hose der gleichen Schutzklasse getragen werden. Die Schutzkleidung muss geschlossen getragen werden.

Bietet Ihre Kleidung auch Schutz gegen flüssige Aluminiumspritzer (Codebuchstabe D und/oder flüssige Eisenspritzer, Codebuchstabe E), müssen Sie im Falle von Spritzern geschmolzenen Metalls als Träger den Arbeitsplatz sofort verlassen und die Kleidung ablegen. Wenn die Kleidung auf der Haut getragen wird, ist es nicht auszuschliessen, dass im Falle von Spritzern von geschmolzenem Metall Verbrennungsrisiken gegeben sind.

Die Bekleidung sollte regelmässig (nach Herstellerangaben) gereinigt und überprüft werden. Verschmutzte Kleidung kann zu einer Reduzierung der Schutzwirkung führen. Der Träger muss sich unverzüglich zurückziehen und die Kleidung ablegen, sollte diese von zufälligen Spritzern flüssiger Chemikalien oder brennbarer Flüssigkeiten beaufschlagt werden. Dabei ist es wichtig, dass die Chemikalien oder Flüssigkeiten nicht mit der Haut in Kontakt kommen. Danach sollte die Kleidung entsorgt werden.

Eigenmächtige Veränderungen an der Schutzkleidung sind aus Sicherheitsgründen nicht gestattet, Reparaturen dürfen nur nach den Vorgaben des Herstellers durchgeführt werden.

EN 1149

Elektrostatisch ableitfähige Schutzbekleidung

Norm/Klasse

Die Schutzkleidung erfüllt die grundlegenden Anforderungen der EG-Richtlinie für persönliche Schutzausrüstung 89/686/EWG und entspricht den Forderungen der europäischen Norm EN 1149-5:2008 elektrostatisch ableitfähiger Schutzkleidung in Verbindung mit EN ISO 13688: Schutzkleidung – allgemeine Anforderungen.

EN 1149-3:2004 – elektrische Entladung

Diese Norm beschreibt die Brechung elektrostatischer Entladungen durch die Oberfläche des Bekleidungsmaterials.

EN 1149-5:2008 – Materialleistung und Design

Diese Norm legt die Leistungsanforderung an das Material und die Konstruktion fest, ausserdem legt Sie das Verfahren für die Messung des Abbaus elektrostatischer Ladung von der Oberflächenspannung von Bekleidungsmaterialien fest.

Die Person, die die elektrostatisch ableitfähige Schutzkleidung trägt, muss ordnungsgemäss geerdet sein. Der elektrische Widerstand zwischen Person und Erde muss weniger als 108 Ω betragen, z.B. durch das Tragen geeigneter Schuhe (nach EN ISO 20345 mit Zusatzanforderung A oder Berufsschuhe nach EN ISO 20347 mit Zusatzanforderung A). Die Schutzkleidung muss geschlossen getragen werden.

Elektrostatisch ableitfähige Schutzkleidung
  • darf weder in brennbarer oder explosionsfähiger Atmosphäre, noch bei der Handhabung von brennbaren und explosionsfähigen Substanzen geöffnet oder ausgezogen werden. Vor dem Einsatz in explosionsgefährdenden Bereichen der Zone 0 und bei Vorhandensein sehr explosibler Gase/Dämpfe der Explosionsgruppe IIC ist eine spezielle Risikoanalyse vorzunehmen.
  • darf nicht ohne vorherige Zustimmung des verantwortlichen Sicherheitsbeauftragten in sauerstoffangereicherter Atmosphäre getragen werden.
  • muss während des bestimmten Gebrauchs komplett geschlossen getragen werden. Bei Bewegungen, wie Beugen des Oberkörpers, muss die Jacke den Taillenbund der antistatischen Hose in Rückenhöhe noch immer genügend überdecken.

Das elektrostatisch ableitfähige Leistungsvermögen der elektrostatisch ableitfähigen Schutzkleidung kann durch Abnutzung, Reinigung und Verschmutzung beeinträchtigt werden.

EN 61482

Schutz gegen elektrische Lichtbogen

Was ist ein Störlichtbogen?

Ein Störlichtbogen ist ein elektrischer Lichtfluss bei Kurzschluss. Er dauert meist nicht länger als eine Sekunde und kann Temperaturen von über 10’000 °C hervorrufen. Neben konvektiver Hitze und flüssigen Metallspritzern wird starke Hitze erzeugt, die unsichtbar für das menschliche Auge ist und schwere Verbrennungen zweiten und dritten Grades zur Folge haben kann.

Norm/Klasse

Die Schutzkleidung erfüllt die grundlegenden Anforderungen der EG-Richtlinie für persönliche Schutzausrüstung 89/686/EWG und entspricht den Forderungen der europäischen Norm IEC 61482-2:2009 Schutzkleidung gegen die thermischen Gefahren eines elektrischen Lichtbogens in Verbindung mit EN ISO 13688: Schutzkleidung – allgemeine Anforderungen. Die Prüfungen von Material und Kleidung erfolgt dabei entweder nach IEC 61482-1-1 (Bestimmung des ATPV-Wertes) oder nach IEC 61482-1-2 (« Box-Test»). Vorgängernorm Boxtest EN 61482-1-2. Die geprüfte Schutzbekleidung ersetzt keine elektrisch isolierende Schutzkleidung, wie beispielsweise gemäss EN 50286:1999 Elektrisch isolierende Schutzbekleidung für Niederspannungsarbeiten.

Box-Test:

Prüfung und Klassifizierung der Störlichtbogenfestigkeit von Material und Fertigteil und Ermittlung der Schutzklasse

Klasse 1 Klasse 2
Stromstärke 4 kA 7 kA
Störlichtbogendauer 0,5 s 0,5 s

Klasse 2 steht für die höhere Schutzleistung der persönlichen Schutzausrüstung.

Die Prüfung erfolgt mit einem gerichteten Lichtbogen

Gemessen werden neben der Nachbrennzeit auch die Lochbildung und das Durchschmelzen zur innersten Schicht. Die geprüfte Bekleidung wird ausserdem auf Naht- und Verschlussstabilität sowie auf kritische Konfektionsdetails oder Accessoires (z.B. angebrachte Embleme) bewertet.

Alle Werte müssen unter der sogenannten Stoll-Chianta-Kurve liegen: Sie gibt an, ab wann Verbrennungen zweiten Grades auf der Haut entstehen können.

Schutzwirkung

Die Umgebungsbedingungen und die Gefahren am Arbeitsplatz sind stets zu beachten. Abweichungen von den in dieser Norm enthaltenen Parametern können zu veränderten Bedingungen führen. Diese Schutzkleidung ist keine elektrisch isolierende Schutzkleidung (erfüllt nicht EN 50286-1999). Die volle Schutzwirkung ist nur bei kompletter Körperbedeckung gegeben. Daher müssen zusätzlich andere geeignete Schutzeinrichtungen (Schutzhandschuhe, Schutzhelm, Stiefel etc.) getragen und verwendet werden. Die Schutzkleidung muss geschlossen getragen werden.

Verschmutzte Schutzkleidung und andere mit der Schutzkleidung zusammen getragene Kleidungsstücke können den Schutz mindern. Es sollen keine Kleidungsstücke wie Hemden, Unterbekleidung oder Unterwäsche aus Polyamid, Polyester oder Acrylfasern getragen werden, die bei Lichtbogeneinwirkung schmelzen.

Durch den Anwender ist die Schutzkleidung vor dem Benutzen auf Schäden, welche die Schutzfunktion beeinträchtigen könnten, z.B. Löcher, Risse, defekte Nähte und Schliesselemente, zu prüfen. Beim Auftreten nicht behebbarer Schäden ist die Kleidung auszutauschen.

Die Konformitätserklärung finden Sie unter den Downloads.