AVB.

  1. Allgemeines
    1. Diese AVB sind verbindlicher Bestandteil aller Kaufverträge zwischen workfashion.com ag und dem Kunden. workfashion.com ag ist jederzeit berechtigt, die AVB zu ändern oder zu ergänzen. Individuelle Absprachen zwischen workfashion.com ag und dem Kunden gehen diesen AVB, soweit sie davon abweichen, vor.
    2. Es gelten ausschliesslich die AVB von workfashion.com ag. Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, workfashion.com ag stimme ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
  2. Angebot und Vertragsschluss
    1. Angebote von workfashion.com ag als Verkäuferin sind freibleibend (Antrag ohne Verbindlichkeit). Bestellungen durch den Kunden bedürfen der Annahmeerklärung durch workfashion.com ag. Der Vertragsschluss erfolgt durch schriftliche Annahmeerklärung von workfashion.com ag oder konkludent durch Überlassen des Kaufgegenstandes an den Kunden. Schriftform ist auch durch Datenfernübertragung, insbesondere Fax oder E-Mail, gewahrt. Weicht die Bestätigung von workfashion.com ag von der Bestellung ab, gilt sie als genehmigt, wenn der Kunde diese Abweichung nicht innert 3 Tagen nach Erhalt der Bestätigung schriftlich beanstandet.
    2. Der Inhalt von Werbeprospekten und Katalogen von workfashion.com ag ist ohne anderweitige Vereinbarung nicht bindend.
  3. Preise
    1. Der Preis richtet sich nach der zur Zeit des Vertragsschlusses jeweils gültigen Preisliste. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken netto ab Lager workfashion.com ag. Steuern und Abgaben aller Art (z.B. Mehrwertsteuer, Zoll), Verpackung, Versicherung, Lizenzgebühren und Transportkosten sind nicht in den Preisen enthalten.
    2. Vereinbaren die Parteien Preise in anderer Währung, ist workfashion.com ag berechtigt, die Preise bis zur Rechnungsstellung aufgrund der aktuellen Wechselkurse zu berichtigen.
  4. Zahlungskonditionen
    1. Zahlungen des Kunden sind ohne Abzüge innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. In der Regel stellt workfashion.com ag eine Schlussrechnung. Sie kann aber auch bei Annahmeerklärung eine Anzahlung von 30% verlangen, weitere 30% vor Versand der Ware und den Rest innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum.
    2. Bestehen bei workfashion.com ag Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, ist workfashion.com ag berechtigt, die Lieferung vom Eingang der gesamten Zahlung abhängig zu machen.
    3. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen oder ein Teilrückbehalt aufgrund einer Mängelrüge ist nicht zulässig.
    4. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen entbindet workfashion.com ag von ihrer Lieferpflicht, indes den Kunden nicht von der Annahmepflicht.
  5. Lieferkonditionen
    1. Bei einem Bestellwert ab CHF 1000.– werden keine Versandkosten verrechnet für Lieferung in der Schweiz. In allen anderen Fällen erfolgt die Verrechnung der effektiven Kosten. Bei einem Bestellwert unter CHF 100.– wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.– zusätzlich verrechnet.
    2. Mit Aufgabe der Ware zum Versand gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über.
    3. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf die Lieferung erfolgt oder deren Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt worden ist.
    4. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen:
      - wenn workfashion.com ag Angaben, die sie zur Vertragserfüllung benötigt, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn der Kunde nachträglich Änderungen/Ergänzungen verlangt und damit eine Verzögerung der Lieferung verursacht;
      - wenn Hindernisse auftreten, welche workfashion.com ag trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet, ob diese bei ihr, beim Kunden oder bei Dritten (inkl. Hilfspersonen der workfashion.com ag) entstehen
    5. Produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen von +/– 5% bleiben workfashion.com ag vorbehalten. Soweit nicht anders vereinbart, müssen diese vom Kunden bei Auslieferung akzeptiert werden.
  6. Bemusterung
    Warenlieferungen zur Bemusterung werden bei Lieferung fakturiert. Bei Rücksendungen innert eines Monats werden dem Kunden entsprechende Gutschriften für intakte retournierte Ware erstellt.

  7. Mängel
    1. Der Kunde prüft die Lieferungen und meldet allfällige Mängel innert spätestens 10 Tagen nach Erhalt schriftlich an workfashion.com ag. Erfolgt innert 10 Tagen nach Erhalt keine Meldung, gelten Lieferungen und Leistungen von workfashion.com ag – unter Vorbehalt allfälliger versteckter Mängel – als genehmigt. Die Frist für die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Lieferung von Hagendorn ZG.
    2. Technisch nicht vermeidbare, handelsübliche Abweichungen, z.B. in der Farbe, können nicht beanstandet werden. Produktanpassungen, welche der Sortimentsoptimierung dienen, bleiben vorbehalten.
    3. Branchenübliche Toleranzabweichungen in Länge und Breite der Bekleidungsteile können nicht beanstandet werden.
  8. Gewährleistung
    1. Mangelhafte Ware kann workfashion.com ag nach eigener Wahl nachbessern oder ersetzen. Andere Ansprüche als kostenlose Nachbesserung oder gleichwertige Ersatzlieferung stehen dem Kunden bei mangelhafter Ware nicht zu.
    2. workfashion.com ag haftet nicht für Schäden, die durch den Transport verursacht wurden.
  9. Haftung

    Andere als die in Ziffer 7.1. vorstehend genannten Ansprüche – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden – insbesondere Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verluste von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie andere unmittelbare, mittelbare oder Folgeschäden sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Für Handlungen ihrer Hilfspersonen schliesst workfashion.com ag jede Haftung aus.

  10. Lagerhaltung

    Sofern workfashion.com ag auf Wunsch des Kunden individuell angefertigte Stoffe, Zutaten oder Fertigteile an Lager genommen hat, verpflichtet sich der Kunde im Falle einer Vertragsbeendigung, diese Waren zu den vereinbarten Preisen zu übernehmen. Fehlt eine entsprechende Preisvereinbarung, so bezahlt der Kunde workfashion.com ag sämtliche mit diesen Waren verbundenen externen und internen effektiven Erwerbs-, Lager- und Handlingkosten.

  11. Schutzrechte

    Sowohl alle vorbestehenden Schutzrechte (z.B. Urheberrechte, Designs, Marken, Patente) und das vorbestehende Know-how als auch alle Schutzrechte sowie das Know-how, welches workfashion.com ag im Rahmen der Vertragserfüllung macht bzw. schafft, verbleiben vollumfänglich und unentgeltlich bei workfashion.com ag oder den berechtigten Dritten.

  12. Vertraulichkeit und Datenschutz
    1. Die Parteien behandeln sämtliche Informationen und Daten aus dem Vertragsverhältnis als vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, auch wenn diese nicht als vertraulich gekennzeichnet sind. Im Zweifel sind sämtliche Informationen vertraulich zu behandeln. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten.
    2. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht schon vor Vertragsabschluss und gilt nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.
    3. Jegliche Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten dient ausschliesslich der Erbringung unserer Dienstleistungen. Unsere weitergehende Datenschutzerklärung findet sich auf unserer Website.
  13. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
    1. Auf den Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, unter Einschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Wiener Kaufrecht).
    2. Der Gerichtsstand für alle sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten befindet sich bei dem am bei Klageeinleitung aktuellen Gesellschaftssitz von workfashion.com ag zuständigen ordentlichen Gericht.


      Allgemeine Verkaufsbedingungen workfashion

      Allgemeine Einkaufsbedingungen workfashion

Hagendorn, 31. Dezember 2018